Die aktuellen Veranstalterausschreibungen basieren auf der vom DMSB genehmigten GLP Rahmenausschreibung Nürburgring. Darin ist ein Feuerlöscher zwingend vorgeschrieben.
Die Ausschreibung der einzelnen GLP Veranstaltungen sind auf das Wesentliche gekürzt worden mit dem entsprechenden Hinweis auf die Rahmenausschreibung. Dieser Kürzung ist auch der Artikel über den Feuerlöscher zum Opfer gefallen. Das hat zu Verunsicherungen im Fahrerfeld geführt.
Deshalb erfolgt diese Klarstellung: EIN FEUERLÖSCHER IST WEITERHIN PFLICHT!
Die Fahrzeuge müssen mit einem Hand-Feuerlöscher min. 2 kg (mit Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre) ausgestattet sein. (Gem. Art 253.7.3 ISG + Art. 5.4 Basis-Ausschreibung GLP) Der Handfeuerlöscher muss im Fahrgastraum für Fahrer und Beifahrer leicht erreichbar angebracht sein. Die Befestigung sollte mit zwei Metallbändern (keine Kabelbinder) ausgeführt sein und ein schnelles Lösen des Behälters ermöglichen. Alle Feuerlöschbehälter müssen ausreichend geschützt sein. Sie sind so zu befestigen, dass sie einer Verzögerung von 25 g standhalten. Des Weiteren sind nur Befestigungen mit Metallbändern (mindestens zwei) und Schnellverschlüssen aus Metall erlaubt.“