Liebe GLP Freunde,
wenn alles gut geht, haben wir in 2018 den folgenden Text in unserer RCN GLP Ausschreibung:
„Der Feuerlöscher muss sich im Fahrgast- oder Kofferraum befinden und muss ausreichend geschützt und so befestigt sein, dass er einer Verzögerung von 25 g in allen Richtungen standhält (empfohlen sind sogenannte Anti-Torpedo-Halterungen). Die Position des Feuerlöschers muss von außen gut sichtbar mit einem roten Buchstaben „E“ innerhalb eines weißen Kreises von min. 10 cm Durchmesser und mit einem roten Rand und ggfls. mit zusätzlichen Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Der Feuerlöscher muss eine aktuell gültige Prüfplakette aufweisen.“
Natürlich handelt es sich weiterhin um einen 2kg Feuerlöscher.
Weitere Fragen zur GLP beantworten wir gerne bei der Motorshow in Essen auf dem RCN Stand in Halle 6.